Sollzinsbindung: Drei Laufzeiten für unterschiedliche Bauherren

Die falsche Sollzinsbindung verteuert eine Baufinanzierung nicht zwingend sofort.

Sollzinsbindung: Drei Laufzeiten für unterschiedliche Bauherren

Das Problem zeigt sich oft erst Jahre später: Die Zinsbindung endet, obwohl noch eine hohe Restschuld besteht – und die Anschlussfinanzierung fällt genau dann an, wenn die Bauzinsen deutlich höher liegen. Wer dagegen zu lange bindet, bezahlt möglicherweise für Sicherheit, die er wegen eines Verkaufs, einer Erbschaft oder einer vollständigen Rückzahlung gar nicht benötigt.

Beim Vergleich der Sollzinsbindung sind deshalb drei Laufzeiten besonders relevant: 10, 15 oder 20 Jahre. Die Frage lautet nicht einfach, welche Variante den niedrigsten Zinssatz hat. Entscheidend ist, wie hoch die Restschuld am Ende der Bindung ausfällt, wie viel finanziellen Spielraum Sie benötigen und ob Sie das Risiko steigender Zinsen tragen können.

Die günstigste Sollzinsbindung ist nicht automatisch die beste. Sie muss zu Restschuld, Tilgung und geplantem Zeithorizont des Bauvorhabens passen.

Was die Sollzinsbindung tatsächlich festlegt

Die Sollzinsbindung legt fest, wie lange der vertraglich vereinbarte Sollzins unverändert bleibt. Ihre monatliche Rate verändert sich während dieser Zeit grundsätzlich nicht aufgrund allgemeiner Zinsbewegungen am Markt. Das schafft Kalkulationssicherheit – gerade beim Hausbau in Nordrhein-Westfalen, wo neben dem Darlehen auch Baunebenkosten, Nachträge und Verzögerungen finanziert werden müssen.

Die Sollzinsbindung ist jedoch nicht mit der vollständigen Kreditlaufzeit gleichzusetzen. Ein Darlehen kann beispielsweise eine Sollzinsbindung von 10 Jahren haben, aber erst nach 25 oder 30 Jahren vollständig getilgt sein. Nach Ablauf der Bindung wird die verbliebene Restschuld neu finanziert. Dann gelten die Konditionen, die zu diesem Zeitpunkt am Markt verfügbar sind.

Für den Vergleich müssen Sie daher mindestens vier Zahlen nebeneinanderlegen:

  • die anfängliche Tilgung,
  • den gebundenen Sollzins,
  • die monatliche Rate,
  • die voraussichtliche Restschuld am Ende der Zinsbindung.

Ein scheinbar niedriger Zinssatz kann mit einer niedrigen Tilgung und einer hohen Restschuld erkauft werden. Das verschiebt das Risiko lediglich in die Zukunft. Prüfen Sie nicht nur die Rate, sondern den gesamten Tilgungsverlauf.

10 Jahre: niedrigerer Zins, höheres Anschlussrisiko

Die Sollzinsbindung über 10 Jahre ist der klassische Kompromiss. Sie kostet häufig weniger als eine längere Bindung und lässt sich mit einer vergleichsweise überschaubaren Zinsprognose verbinden. Niemand kann seriös vorhersagen, wie sich Bauzinsen über zwei Jahrzehnte entwickeln. Für zehn Jahre ist die finanzielle Planung dennoch oft leichter zu strukturieren als für deutlich längere Zeiträume.

Der Nachteil liegt in der Anschlussfinanzierung. Nach zehn Jahren ist bei einem Annuitätendarlehen regelmäßig noch eine erhebliche Restschuld offen. Steigen die Zinsen bis dahin, kann die monatliche Belastung trotz unveränderter Restschuld deutlich zunehmen. Das gilt besonders dann, wenn Sie mit einer niedrigen anfänglichen Tilgung gestartet sind.

Die 10-jährige Bindung kann zu Bauherren passen, die:

  • eine vergleichsweise hohe Tilgung leisten und die Restschuld schnell reduzieren,
  • über zusätzliches Eigenkapital oder absehbare Sonderzahlungen verfügen,
  • ein Zinsänderungsrisiko finanziell verkraften können,
  • einen Verkauf oder eine Umschuldung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nicht ausschließen,
  • bewusst auf eine günstigere Anfangskondition setzen.

Sie sollten diese Variante nicht allein wegen der niedrigeren Monatsrate wählen. Eine geringere Rate kann auch bedeuten, dass die Tilgung zu niedrig angesetzt wurde. Rechnen Sie mit mehreren Zinsszenarien für die Anschlussfinanzierung. Wenn die Finanzierung bei einem deutlich höheren Zinssatz nicht mehr tragfähig wäre, ist die kurze Bindung zu riskant.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Eine häufige Fehlannahme betrifft das gesetzliche Sonderkündigungsrecht. Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins können Sie den Vertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt für diese Kündigung nicht an.

Die Frist beginnt nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Maßgeblich ist der vollständige Empfang des Darlehens. Beim Hausbau kann die Auszahlung in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Prüfen Sie deshalb, wann das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Dieser Zeitpunkt muss nicht mit dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrags, dem Baubeginn oder der ersten Auszahlung übereinstimmen.

Das Sonderkündigungsrecht ist zwingend. Es darf vertraglich nicht ausgeschlossen oder erschwert werden. Es bedeutet allerdings nicht, dass Sie jedes Baufinanzierungsdarlehen jederzeit nach zehn Jahren ohne Kosten beenden können. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Kündigungsfrist müssen eingehalten werden.

Für die Praxis heißt das: Eine 15- oder 20-jährige Sollzinsbindung ist nicht zwangsläufig eine unumkehrbare Entscheidung bis zum Ende der Bindungsdauer. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann das Darlehen unter den Voraussetzungen des § 489 BGB gekündigt werden. Das verschafft Flexibilität, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Vertrags.

15 Jahre: mehr Sicherheit gegen einen begrenzten Aufschlag

Die Sollzinsbindung über 15 Jahre richtet sich an Bauherren, die ihre Finanzierung länger gegen steigende Zinsen absichern wollen, aber nicht die maximal lange Bindung benötigen. Im Vergleich zu einer 10-jährigen Zinsbindung liegt der Zinsaufschlag häufig bei etwa 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten. Die konkrete Kondition hängt jedoch von Bank, Beleihungsauslauf, Bonität, Tilgung und Objekt ab.

Ob sich dieser Aufschlag lohnt, lässt sich nicht anhand des Zinssatzes allein beurteilen. Sie müssen ihn gegen die zusätzliche Sicherheit stellen. Für ein Darlehen mit hoher Restschuld kann ein begrenzter Zinsaufschlag eine nachvollziehbare Absicherung sein. Für ein Darlehen, das in zehn Jahren nahezu vollständig getilgt ist, hat die längere Bindung dagegen einen geringeren praktischen Nutzen.

Die 15-jährige Bindung ist häufig interessant, wenn:

  • die Finanzierung eine hohe Darlehenssumme umfasst,
  • die Tilgung solide, aber nicht außergewöhnlich hoch ist,
  • die monatliche Rate auch bei längerer Bindung problemlos tragbar bleibt,
  • Sie in den nächsten 15 Jahren keine grundlegende Veränderung der Lebenssituation erwarten,
  • Ihnen Planungssicherheit wichtiger ist als die niedrigste Anfangskondition.

Achten Sie auf die Kombination aus Zinsbindung und Tilgung. Eine 15-jährige Bindung mit niedriger Tilgung kann nach Ablauf noch eine erhebliche Restschuld hinterlassen. Die lange Zinsbindung schützt dann zwar vor einer Zinserhöhung während dieser Zeit, löst aber das Verschuldungsproblem nicht.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Kriterium10 Jahre Sollzinsbindung15 Jahre Sollzinsbindung20 Jahre Sollzinsbindung
AnfangskonditionHäufig niedrigerMeist moderater AufschlagIn der Regel höherer Aufschlag
ZinssicherheitBis zum Ablauf der zehn JahreBis zum Ablauf der 15 JahreBis zum Ablauf der 20 Jahre
AnschlussfinanzierungsrisikoFrüher und oft höherSpäter, abhängig von der RestschuldAm weitesten hinausgeschoben
FlexibilitätHöher, sofern keine langfristige Bindung gewünscht istMittelGeringer innerhalb der vertraglichen Bindung
Geeignet fürHohe Tilgung und tragbares ZinsrisikoAusgewogenes SicherheitsbedürfnisHohe Restschuld und starker Sicherheitsbedarf
BesonderheitAnschlussfinanzierung früh einplanenAufschlag gegen Sicherheitsgewinn abwägenVertragsdetails zu Sondertilgung und Ausstieg besonders genau prüfen

Die Tabelle ersetzt keine Finanzierungsberechnung. Sie zeigt nur die Richtung. Entscheidend ist, wie sich die Restschuld in Ihrem konkreten Tilgungsplan entwickelt.

20 Jahre: maximale Zinssicherheit, aber nicht maximale Freiheit

Eine 20-jährige Sollzinsbindung kann sinnvoll sein, wenn die Finanzierung auch bei steigenden Zinsen nicht neu verhandelt werden soll. Besonders bei hohen Darlehensbeträgen oder einer eher langsamen Tilgung bietet sie Schutz vor dem Risiko, dass die Anschlussfinanzierung in eine deutlich teurere Marktphase fällt.

Dafür zahlen Sie in der Regel einen höheren Zinsaufschlag. Außerdem binden Sie sich länger an die vertragliche Finanzierung. Das ist nicht automatisch ein Nachteil, aber Sie müssen die Bindung mit Ihrer Lebensplanung abgleichen. Ein möglicher Arbeitsplatzwechsel, ein geplanter Umzug, eine absehbare Reduzierung des Einkommens oder ein späterer Verkauf des Hauses können die langfristige Finanzierung unpraktisch machen.

Eine 20-jährige Sollzinsbindung kann zum Beispiel passen, wenn:

  • die Restschuld nach zehn oder 15 Jahren noch sehr hoch wäre,
  • Sie keine ausreichenden Rücklagen für eine mögliche Anschlussfinanzierung aufbauen können,
  • Ihre Rate langfristig sicher kalkulierbar sein muss,
  • die Immobilie voraussichtlich über viele Jahre selbst genutzt wird,
  • der Zinsaufschlag die Haushaltsrechnung nicht belastet.

Sie sollten aber nicht davon ausgehen, dass eine lange Zinsbindung jede andere Vertragsprüfung überflüssig macht. Sondertilgungsrechte, Tilgungssatzwechsel, Bereitstellungszinsen und Regelungen für den Verkauf bleiben relevant. Eine Finanzierung kann trotz langer Zinssicherheit unflexibel oder teuer werden, wenn diese Punkte schlecht vereinbart sind.

Zinsaufschlag oder Anschlussrisiko: Was ist das größere Problem?

Die zentrale Abwägung beim Sollzinsbindung-Dauer-Vergleich lautet: Bezahlen Sie heute einen höheren Zins für Sicherheit oder akzeptieren Sie das Risiko einer späteren Anschlussfinanzierung?

Beide Varianten haben Kosten. Beim längeren Festzins ist der Aufschlag sichtbar und sofort kalkulierbar. Bei der kürzeren Bindung ist das Risiko zunächst unsichtbar. Es wird erst später teuer, wenn die Restschuld mit einem höheren Zinssatz weiterfinanziert werden muss.

Eine belastbare Entscheidung beginnt deshalb mit einer Stressrechnung. Berechnen Sie nicht nur die Finanzierung zum angebotenen Zinssatz, sondern mindestens auch:

1. Die Restschuld zum Ende der Bindung.

Je niedriger sie ausfällt, desto weniger stark wirkt sich eine spätere Zinserhöhung aus.

2. Die Rate bei einem höheren Anschlusszins.

Prüfen Sie, ob die Belastung auch dann noch zu Ihrem Einkommen, Ihren Rücklagen und den laufenden Hauskosten passt.

3. Die Wirkung einer höheren Anfangstilgung.

Eine höhere Tilgung reduziert die Restschuld und kann das Anschlussrisiko stärker senken als ein kleiner Zinsvorteil.

4. Die Kosten einer längeren Bindung.

Stellen Sie den Zinsaufschlag der längeren Laufzeit über den gesamten Zeitraum gegenüber – nicht nur anhand der ersten Monatsrate.

5. Ihre geplante Haltedauer.

Wer einen Verkauf innerhalb weniger Jahre für möglich hält, braucht andere Vertragsklauseln als eine Familie, die langfristig im Haus bleiben will.

Eine pauschale Empfehlung für 10, 15 oder 20 Jahre wäre unseriös. Wer Ihnen ohne Kenntnis von Darlehenssumme, Tilgung, Eigenkapital und Haushaltsüberschuss eine bestimmte Laufzeit als grundsätzlich optimal verkauft, berät nicht individuell genug.

Die richtige Zinsbindung schützt nicht vor jeder finanziellen Belastung. Sie sorgt dafür, dass das größte Risiko dort begrenzt wird, wo Ihr Haushalt es am wenigsten verkraften kann.

Eigenkapital und Tilgung verändern den Vergleich

Die optimale Sollzinsbindung hängt eng mit dem Eigenkapital zusammen. Wer nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln bezahlt, nimmt meist ein höheres Darlehen auf und trägt dadurch auch eine höhere Restschuld. In dieser Situation kann das Anschlussrisiko schwerer wiegen als der Zinsaufschlag für eine längere Bindung.

Zum Finanzierungsbedarf gehören nicht nur Grundstücks- und Baukosten. In Nordrhein-Westfalen müssen Sie unter anderem die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerkosten einplanen. Hinzu kommen Außenanlagen, Hausanschlüsse, Vermessung, Bodengutachten, Versicherungen und mögliche Nachträge aus der Bauphase. Wenn diese Positionen aus dem Darlehen bezahlt werden, verändert sich die Finanzierungssumme – und damit auch der Vergleich der Laufzeiten.

Eine niedrige Tilgung kann die Anfangsrate entlasten, verlängert aber den Weg zur Entschuldung. Eine höhere Tilgung erhöht die monatliche Belastung, reduziert jedoch die Restschuld und macht eine spätere Anschlussfinanzierung weniger empfindlich gegenüber Zinsänderungen.

Prüfen Sie deshalb, ob die Rate nicht nur im ersten Jahr, sondern auch unter realistischen Veränderungen tragbar bleibt:

  • nach Ende einer möglichen Elternzeit,
  • bei steigenden Lebenshaltungskosten,
  • bei notwendigen Reparaturen,
  • nach Auslaufen eines befristeten Einkommensbestandteils,
  • bei einer vorübergehenden Einkommensminderung.

Die Finanzierung darf nicht so knapp kalkuliert sein, dass jede Sonderausgabe den Zahlungsplan gefährdet. Eine längere Sollzinsbindung schafft Sicherheit bei den Zinsen, aber keine Liquidität für unerwartete Kosten.

KfW-Förderdarlehen: kurze Bindung richtig einordnen

Bei Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau steht beim Sollzins im Regelfall eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren zur Auswahl. Das kann im Vergleich zu einer klassischen 15- oder 20-jährigen Baufinanzierung kurz wirken. Sie müssen das Förderdarlehen deshalb als Bestandteil der Gesamtfinanzierung betrachten – nicht isoliert.

Entscheidend ist, wann die Zinsbindung des Förderdarlehens endet, wie hoch die Restschuld dann ist und ob die übrigen Darlehen noch gebunden sind. Wenn mehrere Kreditbausteine zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen, entsteht ein gestaffeltes Anschlussfinanzierungsrisiko. Das kann sinnvoll strukturiert sein, darf aber nicht zufällig entstehen.

Prüfen Sie bei KfW-Finanzierungen insbesondere:

  • die genaue Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufzeit,
  • die Zinsbindung des Förderdarlehens,
  • die Höhe der Restschuld zum Ende der Bindung,
  • die Reihenfolge der Rückführung einzelner Darlehen,
  • die Bedingungen für Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlung,
  • die Verbindung mit möglichen Förderprogrammen der NRW.Bank.

Die Förderkondition allein macht eine Finanzierung nicht automatisch günstig. Förderdarlehen müssen in den gesamten Tilgungsplan passen. Wenn die spätere Anschlussfinanzierung nicht vorbereitet ist, kann ein anfänglicher Zinsvorteil durch eine ungünstige Anschlusslösung relativiert werden.

Bei Förderprogrammen ändern sich zudem Voraussetzungen und Konditionen. Lassen Sie sich die zum Antrag und zur Auszahlung geltenden Bedingungen schriftlich bestätigen. Planen Sie nicht mit einer Förderung, die noch nicht bewilligt oder deren Voraussetzungen im konkreten Bauvorhaben nicht geprüft worden sind.

Volltilgerdarlehen: lange Bindung ohne Anschlussfinanzierung

Beim Volltilgerdarlehen entspricht die Sollzinsbindung der gesamten Kreditlaufzeit. Das Darlehen wird häufig über 25 bis 30 Jahre vollständig getilgt. Am Ende bleibt keine Restschuld für eine Anschlussfinanzierung übrig.

Der große Vorteil ist die klare Kalkulation: Sie kennen den Zinssatz und die Laufzeit und müssen nicht darauf spekulieren, zu welchen Konditionen eine spätere Bank den verbleibenden Betrag finanziert. Das kann für Bauherren attraktiv sein, die eine hohe und dauerhaft sichere Rate tragen können.

Der Preis ist die notwendige Tilgungsleistung. Die monatliche Rate liegt bei einem Volltilgerdarlehen regelmäßig höher als bei einer Finanzierung mit niedriger Anfangstilgung und späterer Anschlussfinanzierung. Außerdem kann die Flexibilität eingeschränkt sein. Prüfen Sie daher genau, ob Sondertilgungen möglich sind und wie ein Tilgungssatzwechsel geregelt ist.

Ein Volltilgerdarlehen passt nicht automatisch zu jedem Haushalt. Wenn die Rate die finanzielle Reserve vollständig aufbraucht, wird die vermeintliche Sicherheit gefährlich. Rücklagen für Instandhaltung, Versicherungen und unvorhergesehene Ausgaben bleiben auch bei vollständiger Zinsbindung notwendig.

Der Zeitpunkt der Vollauszahlung wird oft übersehen

Beim Hausbau wird das Darlehen häufig nicht an einem Tag vollständig ausgezahlt. Die Bank zahlt entsprechend dem Baufortschritt aus, etwa für Grundstück, Rohbau, Dach, Haustechnik und weitere Gewerke. Für die rechtliche Berechnung des Sonderkündigungsrechts nach § 489 BGB ist der vollständige Empfang des Darlehens relevant.

Das ist ein praktischer Punkt, kein Detail für die Vertragsakte. Wenn sich die Auszahlung über mehrere Monate erstreckt, kann der maßgebliche Zeitpunkt später liegen, als Bauherren zunächst annehmen. Bewahren Sie den Auszahlungsplan und die Zahlungsbestätigungen auf. Fragen Sie die Bank ausdrücklich, wann sie den vollständigen Darlehensempfang in ihren Unterlagen ansetzt.

Auch die Bereitstellungszinsfreiheit gehört in diesen Zusammenhang. Verzögert sich der Bau, kann die bereitgestellte, aber noch nicht abgerufene Darlehenssumme zusätzliche Kosten verursachen. Eine lange Sollzinsbindung schützt nicht vor Bereitstellungszinsen. Diese Position muss separat verhandelt und in die Baubudgetplanung aufgenommen werden.

Welche Laufzeit ist für welchen Bauherrn vertretbar?

Die Entscheidung lässt sich auf drei typische Finanzierungsprofile verdichten. Das sind keine starren Kategorien, sondern eine Orientierung für die weitere Berechnung.

Die 10-jährige Bindung

Sie ist vertretbar, wenn Sie eine hohe Tilgung leisten, die Restschuld schnell reduzieren und ein höheres Zinsniveau nach Ablauf der Bindung verkraften können. Planen Sie die Anschlussfinanzierung nicht erst kurz vor dem Ablauf. Beobachten Sie die Restschuld und bauen Sie liquide Rücklagen auf.

Die 15-jährige Bindung

Sie ist häufig der ausgewogene Ansatz für Bauherren, die mehr Sicherheit wollen und den moderaten Zinsaufschlag tragen können. Die Variante eignet sich besonders, wenn die Finanzierung langfristig bestehen soll, aber eine 20-jährige Bindung wegen Kosten oder fehlender Flexibilität nicht überzeugt.

Die 20-jährige Bindung

Sie ist sachgerecht, wenn die Restschuld voraussichtlich lange hoch bleibt und Ihr Haushalt Zinsschwankungen nicht ausgesetzt werden soll. Voraussetzung ist eine dauerhaft tragbare Rate. Prüfen Sie außerdem, wie Sie mit möglichen Veränderungen umgehen, wenn die Immobilie doch verkauft oder die Finanzierung vorzeitig umstrukturiert werden muss.

Das Volltilgerdarlehen

Es kommt infrage, wenn Sie die hohe Rate dauerhaft leisten können und das Anschlussfinanzierungsrisiko vollständig vermeiden wollen. Rechnen Sie die Finanzierung aber nicht so knapp, dass keine Rücklagen mehr übrig bleiben.

Mein Urteil zum Vergleich von 10, 15 und 20 Jahren

Eine 10-jährige Sollzinsbindung ist kein Fehler. Sie wird zum Fehler, wenn sie nur deshalb gewählt wird, weil die Anfangsrate niedriger ist und niemand die spätere Restschuld berechnet hat. Umgekehrt ist eine 20-jährige Bindung kein Qualitätsmerkmal, wenn der Zinsaufschlag den Haushalt belastet oder die Vertragsgestaltung kaum Sondertilgungen zulässt.

Für viele Bauherren ist die 15-jährige Sollzinsbindung der vernünftigste Ausgangspunkt: Sie verlängert die Zinssicherheit deutlich, ohne automatisch die Kosten einer sehr langen Bindung zu erzeugen. Das ist jedoch ein Prüfpunkt, kein pauschaler Endentscheid. Bei hoher Tilgung kann die 10-jährige Variante überlegen sein. Bei hoher Restschuld und geringem finanziellen Puffer kann die 20-jährige Bindung oder ein Volltilgerdarlehen besser zur Risikostruktur passen.

Mein konkreter Rat lautet: Lassen Sie sich für 10, 15 und 20 Jahre jeweils den effektiven Jahreszins, die Monatsrate und die Restschuld zum Ende der Bindung ausweisen. Ergänzen Sie eine Stressrechnung für die Anschlussfinanzierung und prüfen Sie den vollständigen Auszahlungszeitpunkt des Darlehens. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie nicht nur die heutige Rate, sondern auch die teuerste realistisch tragbare Zukunftsvariante kennen.

Häufige Fragen

Welche Sollzinsbindung ist besser: 10, 15 oder 20 Jahre?
Das hängt von Restschuld, Tilgung, Eigenkapital, finanzieller Belastbarkeit und geplanter Haltedauer ab. Eine pauschal beste Laufzeit gibt es nicht; für viele Bauherren kann die 15-jährige Bindung ein ausgewogener Ausgangspunkt sein.
Welche Nachteile hat eine 10-jährige Sollzinsbindung?
Nach zehn Jahren ist bei einem Annuitätendarlehen regelmäßig noch eine erhebliche Restschuld offen. Steigen die Bauzinsen bis dahin, kann die monatliche Belastung der Anschlussfinanzierung deutlich zunehmen.
Wann lohnt sich eine 20-jährige Sollzinsbindung?
Sie kann sinnvoll sein, wenn die Restschuld nach zehn oder 15 Jahren noch sehr hoch wäre und der Haushalt steigende Zinsen nicht gut verkraften könnte. Die Rate muss langfristig tragbar bleiben, und mögliche Veränderungen wie Verkauf oder Umzug sollten berücksichtigt werden.
Kann ich ein Darlehen mit 15 oder 20 Jahren Sollzinsbindung vorzeitig kündigen?
Unter den Voraussetzungen des § 489 BGB können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins grundsätzlich zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Für diese Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an; maßgeblich ist nicht die Vertragsunterzeichnung, sondern der vollständige Darlehensempfang.
Was sollte ich beim Vergleich der Sollzinsbindungen berechnen?
Vergleichen Sie für jede Laufzeit den effektiven Jahreszins, die monatliche Rate, die anfängliche Tilgung und die voraussichtliche Restschuld am Ende der Bindung. Zusätzlich sollten Sie die Rate bei einem höheren Anschlusszins und die Kosten einer längeren Bindung berechnen.