KfW 300 oder NRW.BANK: Neubauförderung im Konditionentest

Ein Neubau in Nordrhein-Westfalen kann über zwei unterschiedliche Förderlogiken finanziert werden: Das KfW-Programm 300 richtet sich primär nach Familienstruktur und energetischem Standard.

KfW 300 oder NRW.BANK: Neubauförderung im Konditionentest

Die Eigentumsförderung der NRW.BANK bewertet zusätzlich Einkommen, Haushaltsgröße, regionale Kostenkategorie und die Tragfähigkeit der Gesamtfinanzierung.

Der Unterschied ist nicht kosmetisch. KfW 300 stellt je nach Kinderzahl und Effizienzstandard zwischen 170.000 und 270.000 Euro bereit. Die NRW.BANK arbeitet beim Grunddarlehen mit regional gestaffelten Beträgen von typischerweise 100.000 bis 184.000 Euro, ergänzt um einen Familienbonus von 24.000 Euro je Kind oder Person mit Schwerbehinderung. Hinzu kommt ein regulärer Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf das Förderdarlehen.

Ein direkter Vergleich KfW 300 gegen NRW.BANK führt deshalb zu keinem pauschalen Sieger. Für eine Familie mit Effizienzhaus-40-Neubau kann KfW 300 das größere Einzelvolumen liefern. Für Haushalte innerhalb der Wohnraumförderung der NRW.BANK kann die Kombination aus Grunddarlehen, Familienbonus, langer Zinsbindung und Tilgungsnachlass wirtschaftlich stärker sein.

KfW 300: Hoher Kreditbetrag, enge Zielgruppe, klarer Energiestandard

KfW 300 ist kein allgemeines Neubauprogramm für jeden privaten Bauherrn. Förderfähig sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen. Es ist nicht automatisch identisch mit dem monatlichen Nettohaushaltseinkommen und auch nicht mit dem Bruttojahreseinkommen. Für die Förderprüfung zählt die von der Förderstelle verlangte steuerliche Bemessungsgröße. Eine überschlägige Betrachtung des Gehaltszettels reicht daher nicht aus.

Die Kredithöhe hängt von zwei Faktoren ab:

  • der Anzahl der minderjährigen Kinder,
  • dem erreichten energetischen und gegebenenfalls nachhaltigkeitsbezogenen Standard des Neubaus.

Das Programm sieht Förderkredite zwischen 170.000 und 270.000 Euro vor. Der höhere Betrag ist an die jeweilige Förderstufe und die Erfüllung der geforderten technischen Bedingungen geknüpft. Ein Neubau ohne den erforderlichen Effizienzstandard fällt nicht in dieselbe Förderlogik.

Für die Planung bedeutet das: Der energetische Standard muss vor der Vergabe von Bauleistungen feststehen. Die Förderfähigkeit entsteht nicht dadurch, dass der Bauherr nachträglich eine Wärmepumpe einbaut oder die Gebäudehülle verbessert. Maßgeblich ist das Gesamtgebäude mit seinen Nachweisen. Wärmeverluste über die Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeversorgung und die Anforderungen an den Effizienzstandard müssen in der Planung zusammenpassen.

Eine Wärmepumpe allein macht aus einem Gebäude kein förderfähiges Effizienzhaus 40. Wenn die Vorlauftemperatur wegen einer unzureichenden Heizflächenplanung hoch bleibt, die Gebäudehülle Wärmebrücken aufweist oder der Transmissionswärmeverlust zu groß ist, löst das Gerät das Förderproblem nicht. Förderprogramme bewerten das Gebäude als System.

KfW 300 belohnt nicht den Kauf einer einzelnen Technik. Entscheidend ist der nachgewiesene Standard des gesamten Neubaus.

Für wen KfW 300 wirtschaftlich stark ist

KfW 300 ist besonders interessant, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1. Der Haushalt hat mindestens ein minderjähriges Kind und liegt unter der maßgeblichen Einkommensgrenze.

2. Der Neubau wird ohnehin auf dem geforderten energetischen Niveau geplant.

3. Der Förderkredit kann in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden, ohne dass die Hausbank die restliche Finanzierung ablehnt.

Der dritte Punkt wird häufig unterschätzt. Ein Förderkredit ersetzt keine Bonitätsprüfung. Die Hausbank betrachtet weiterhin Grundstückskosten, Baunebenkosten, Eigenkapital, Haushaltsüberschuss, bestehende Verpflichtungen und die langfristige monatliche Belastung. Ein hoher KfW-Betrag verbessert die Finanzierung nur dann, wenn die Gesamtstruktur tragfähig bleibt.

Die Förderung ist daher nicht isoliert nach der maximalen Kreditsumme zu beurteilen. Ein zusätzlicher Kredit von 270.000 Euro kann bei einem größeren Neubauvolumen sinnvoll sein. Er erhöht aber gleichzeitig die Verschuldung und die monatliche Tilgung. Die relevante Kennzahl ist nicht die Förderhöhe, sondern der verbleibende Kapitalbedarf nach Abzug von Eigenmitteln und Förderdarlehen.

NRW.BANK: Regionale Kostenkategorie statt einheitlicher Förderbetrag

Die Eigentumsförderung der NRW.BANK folgt einer anderen Systematik. Das Grunddarlehen richtet sich nach regionalen Kostenkategorien der jeweiligen Gemeinde. Typischerweise liegt es zwischen 100.000 Euro in Kostenkategorie 1 und 184.000 Euro in Kostenkategorie 4.

Damit ist der Standort des Bauvorhabens ein direkter Finanzierungsfaktor. Derselbe Haustyp mit identischen Baukosten kann in zwei Gemeinden mit unterschiedlichen Förderbeträgen bewertet werden. Die regionale Kostenkategorie bildet die Förderlogik der Wohnraumförderung ab. Sie ist nicht mit dem tatsächlichen Grundstückspreis gleichzusetzen und ersetzt keine eigene Baukostenberechnung.

Zusätzlich kann die NRW.BANK einen Familienbonus gewähren. Er beträgt 24.000 Euro pro Kind oder pro Person mit Schwerbehinderung. Der Bonus wird als Darlehensaufstockung behandelt. Bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern kann das zusätzliche Fördervolumen damit rechnerisch 72.000 Euro betragen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der reguläre Tilgungsnachlass beträgt 10 Prozent des Förderdarlehens. Bei einem Grunddarlehen von 184.000 Euro entspräche das rechnerisch 18.400 Euro. Bei einem zusätzlichen Familienbonus von 48.000 Euro für zwei Kinder würde sich das Darlehensvolumen auf 232.000 Euro erhöhen; der Nachlass wäre dann nach den geltenden Förderbedingungen auf das gesamte anrechenbare Förderdarlehen zu prüfen. Eine automatische Übertragung auf jede Finanzierungsvariante darf daraus nicht abgeleitet werden.

Die NRW.BANK bietet bei der Eigentumsförderung eine feste Zinsbindung von 30 Jahren. Der konkrete Sollzins ist tagesabhängig und kann aus der vorliegenden Faktenlage nicht seriös beziffert werden. Die lange Zinsbindung hat aber eine klare technische Funktion: Sie reduziert das Anschlussfinanzierungsrisiko nach Ablauf einer kürzeren Zinsbindung. Das ist keine Garantie für eine niedrigere Gesamtkostenbelastung. Entscheidend bleibt der konkrete Tilgungsverlauf.

Die NRW.BANK ist kein pauschal günstigerer Kredit

Ein Tilgungsnachlass senkt die Rückzahlung. Eine lange Zinsbindung erhöht die Planungssicherheit. Beide Effekte sind wirtschaftlich relevant. Trotzdem muss das NRW.BANK-Darlehen in die Gesamtfinanzierung eingeordnet werden.

Der Bauherr sollte mindestens diese Größen nebeneinanderstellen:

  • Förderdarlehensbetrag einschließlich möglicher Aufstockungen,
  • tatsächlicher Tilgungsbeginn,
  • anfänglicher Tilgungssatz,
  • Zinsbindungsdauer,
  • Restschuld am Ende der Bindung,
  • Höhe des Tilgungsnachlasses,
  • Bedingungen für die Auszahlung,
  • erforderliche Eigenmittel und Restfinanzierung.

Eine Finanzierung mit größerem Förderbetrag ist nicht automatisch besser. Wenn die Fördertranche langsam ausgezahlt wird, während der Bauvertrag hohe Zwischenzahlungen verlangt, kann eine zusätzliche Zwischenfinanzierung entstehen. Deren Kosten müssen in die Rechnung. Der Förderbetrag allein beschreibt die Wirtschaftlichkeit nicht.

Einkommensgrenzen: KfW und NRW.BANK prüfen nicht dasselbe

Die Programme unterscheiden sich bereits bei der Zielgruppe. KfW 300 setzt mindestens ein minderjähriges Kind voraus und nennt eine klare Einkommensgrenze von 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind.

Bei der NRW.BANK-Eigentumsförderung spielt ebenfalls die Förderfähigkeit des Haushalts eine zentrale Rolle. Die konkreten Einkommensgrenzen und die Einstufung hängen jedoch von den geltenden Vorgaben der Wohnraumförderung ab. Sie dürfen nicht mit der KfW-Grenze gleichgesetzt werden.

Ein Haushalt kann deshalb in einem Programm förderfähig sein und im anderen nicht. Umgekehrt kann ein Haushalt die Familienvoraussetzungen für KfW 300 erfüllen, aber am energetischen Standard scheitern. Oder der energetische Standard passt, während das zu versteuernde Haushaltseinkommen die Grenze überschreitet.

Für die Vorprüfung ist eine getrennte Berechnung erforderlich:

PrüffaktorKfW 300Eigentumsförderung NRW.BANK
ZielgruppeFamilien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen KindFörderfähige Haushalte nach den Bedingungen der NRW-Wohnraumförderung
EinkommensprüfungMaximal 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem KindMaßgeblich sind die geltenden Einkommensgrenzen und Förderbedingungen der NRW.BANK
FördergegenstandNeubau mit gefordertem EffizienzstandardNeubau oder Kauf von selbstgenutztem Wohnraum
Kreditbetrag170.000 bis 270.000 Euro, abhängig von Kinderzahl und StandardGrunddarlehen typischerweise 100.000 bis 184.000 Euro, abhängig von der regionalen Kostenkategorie
FamilienkomponenteKreditbetrag steigt abhängig von der Kinderzahl24.000 Euro Aufstockung je Kind oder Person mit Schwerbehinderung
Energetische AnforderungenEffizienzhaus 40, abhängig von der jeweiligen Förderstufe mit oder ohne QNGFörderbedingungen der Wohnraumförderung; nicht mit KfW 300 gleichsetzen
TilgungKeine pauschale Aussage über einen allgemeinen Tilgungsnachlass aus den vorliegenden DatenRegulärer Tilgungsnachlass von 10 Prozent des Förderdarlehens
ZinsbindungTagesaktuelle Förderkonditionen prüfen30 Jahre feste Zinsbindung bei der Eigentumsförderung

Die Tabelle zeigt den Kern des Vergleichs: KfW 300 ist stärker standard- und familienbezogen. Die NRW.BANK ist stärker regional und wohnraumförderrechtlich strukturiert.

Kosten-Nutzen-Rechnung: Fördervolumen gegen Planungsaufwand

Der energetische Standard des KfW-300-Neubaus verursacht Planungs- und Nachweisanforderungen. Diese Kosten sind nicht automatisch ein Nachteil. Wenn die Effizienzstufe bereits aus technischen oder langfristig wirtschaftlichen Gründen geplant wird, kann der Förderkredit einen Teil der Mehrkosten kompensieren.

Eine belastbare Rechnung trennt drei Ebenen:

1. Investitionskosten

Dazu gehören nicht nur Wärmepumpe und Photovoltaik. Relevant sind unter anderem:

  • zusätzliche Anforderungen an Dämmung und Luftdichtheit,
  • Fensterqualität und Anschlussdetails,
  • Planung und Nachweisführung,
  • Qualitätssicherung,
  • mögliche Nachhaltigkeitszertifizierung,
  • Anpassungen an Heizflächen und Wärmeverteilung,
  • Kosten für technische Nachbesserungen bei Abweichungen vom Plan.

Der häufigste Rechenfehler besteht darin, nur den Anlagenpreis zu betrachten. Ein effizientes Gebäude benötigt eine abgestimmte Gebäudehülle und eine passende Anlagentechnik. Eine überdimensionierte Wärmepumpe, hohe Vorlauftemperaturen und schlecht geplante Wärmebrücken verschlechtern die Wirtschaftlichkeit unabhängig vom Förderantrag.

2. Finanzierungsvorteil

Hier zählen:

  • Höhe des Förderdarlehens,
  • Förderzins im Vergleich zur Hauptfinanzierung,
  • Tilgungsnachlass,
  • Zinsbindungsdauer,
  • eingespartes Eigenkapital,
  • Kosten einer möglichen Zwischenfinanzierung.

Für die KfW 300 ist besonders die Kredithöhe relevant. Für die NRW.BANK ist der Tilgungsnachlass ein zusätzlicher Faktor. Ein Darlehen von 200.000 Euro mit 10 Prozent Tilgungsnachlass reduziert die spätere Rückzahlung rechnerisch um 20.000 Euro, sofern die Förderbedingungen und die konkrete Bemessungsgrundlage dies zulassen.

3. Risiko der Nichtanerkennung

Der Fördervorteil hängt an formalen und technischen Bedingungen. Wenn der Antrag zu spät gestellt wird oder ein Liefer- und Leistungsvertrag bereits verbindlich abgeschlossen ist, kann die Förderung verloren gehen. Das betrifft nicht nur den Bauvertrag. Auch einzelne vorgezogene Aufträge können den förderrechtlich relevanten Vorhabenbeginn beeinflussen.

Das wirtschaftliche Risiko ist dann erheblich: Die Planungskosten bleiben bestehen, der Förderkredit entfällt und die Finanzierung muss kurzfristig durch Bankmittel ersetzt werden. Der Zinssatz eines ungeplanten Ersatzdarlehens ist nicht der einzige Schaden. Auch Beleihungsauslauf, Eigenkapitalquote und monatliche Rate können sich verschlechtern.

Der Förderantrag ist ein Finanzierungsschritt. Er gehört vor den Vertrag, nicht in die Bauphase.

Kombination von KfW 300 und NRW.BANK: möglich ist nicht automatisch sinnvoll

Die Kombination KfW und NRW.BANK kann für einen Neubau in Nordrhein-Westfalen interessant sein. Beide Programme decken unterschiedliche Teile der Finanzierung ab. KfW 300 konzentriert sich auf Familien, Kinderzahl und Effizienzstandard. Die NRW.BANK ergänzt abhängig von Standort und Haushalt ein Förderdarlehen mit langer Zinsbindung und möglichem Tilgungsnachlass.

Eine Kombination darf trotzdem nicht als sicherer Standard verkauft werden. Förderfähigkeit, Rangfolge im Grundbuch, Auszahlungsbedingungen, Gesamtverschuldung und Zustimmung der durchleitenden Bank müssen zusammenpassen. Die Hausbank prüft die Finanzierung als Einheit.

Das zentrale Wenn-Dann-Schema lautet:

  • Wenn die Familie die KfW-Einkommensgrenze einhält und der Neubau den geforderten Effizienzstandard erreicht, dann kommt KfW 300 grundsätzlich als Förderbaustein infrage.
  • Wenn zusätzlich die Voraussetzungen der NRW-Wohnraumförderung erfüllt sind, dann kann die NRW.BANK als weiterer Baustein geprüft werden.
  • Wenn die Gesamtfinanzierung dadurch zwar mehr Fördermittel, aber eine zu hohe monatliche Belastung erzeugt, dann ist der maximale Förderbetrag nicht das richtige Ziel.
  • Wenn der Bauvertrag bereits wirksam geschlossen wurde, dann kann der Förderantrag zu spät kommen.
  • Wenn die Effizienzstufe erst nach Vertragsschluss technisch angepasst werden soll, dann steigt das Risiko, dass Nachweise, Kosten und Förderfähigkeit nicht mehr sauber zusammenpassen.

Die Kombination sollte deshalb nicht mit zwei voneinander unabhängigen Kreditangeboten gerechnet werden. Erforderlich ist ein Finanzierungsplan, der alle Tranchen, die Eigenmittel, die Baunebenkosten und die Auszahlung nach Baufortschritt abbildet.

Antragstellung: Der Zeitpunkt entscheidet

Bei KfW und NRW.BANK muss der Antrag grundsätzlich vor Beginn des Bauvorhabens beziehungsweise vor Abschluss des maßgeblichen Liefer- und Leistungsvertrags oder Kaufvertrags gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt je nach Programm über die durchleitende Hausbank oder die zuständige Bewilligungsbehörde.

Das ist ein rechtlicher und finanzieller Fixpunkt. Ein unterschriebener Bauvertrag kann die Förderfähigkeit gefährden, wenn er den Vorhabenbeginn auslöst. Eine mündliche Zusage des Beraters ersetzt keinen bewilligten Förderantrag. Auch eine Reservierung von Fördermitteln ist nicht mit einer verbindlichen Bewilligung gleichzusetzen.

Die sinnvolle Reihenfolge sieht daher so aus:

1. Grundstück und Projektumfang definieren.

Grundstück, Wohnfläche, Haushaltsgröße, Baukosten und Baunebenkosten müssen für die erste Förderprüfung belastbar vorliegen.

2. Einkommen und Kinderzahl dokumentieren.

Für KfW 300 ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen maßgeblich. Die Kinderzahl beeinflusst sowohl die Einkommensgrenze als auch den möglichen Kreditbetrag.

3. Energetischen Standard festlegen.

Der geplante Neubau muss technisch auf die erforderliche Effizienzstufe ausgelegt werden. Die Entscheidung betrifft Gebäudehülle, Wärmeversorgung, Heizflächen und Nachweisführung.

4. Regionale NRW-Förderung prüfen.

Die Kostenkategorie der Gemeinde bestimmt die Größenordnung des Grunddarlehens. Hinzu kommen mögliche Familienboni.

5. Gesamtfinanzierung mit Hausbank aufstellen.

Förderdarlehen, Eigenkapital, Bankdarlehen, Nebenkosten und Auszahlungstermine gehören in eine gemeinsame Rechnung.

6. Anträge vor dem relevanten Vertragsabschluss stellen.

Erst danach dürfen die vertraglichen Schritte erfolgen, soweit die konkreten Förderbedingungen nichts anderes zulassen.

7. Bewilligung und technische Nachweise sichern.

Der Fördervorteil hängt nicht nur vom Antrag, sondern auch von der Einhaltung der zugesagten Bedingungen ab.

Bei einem Bauvorhaben mit engem Zahlungsplan ist außerdem die Auszahlung zu betrachten. Ein Förderdarlehen, das erst nach bestimmten Nachweisen oder Baufortschritten abgerufen werden kann, muss zeitlich mit den Rechnungen des Generalunternehmers, der Gewerke und der Baunebenkosten zusammenpassen.

Welches Programm ist für welchen Neubau die bessere Wahl?

KfW 300 ist die stärkere Option, wenn …

  • mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt,
  • das zu versteuernde Haushaltseinkommen innerhalb der Grenze liegt,
  • der Neubau den erforderlichen Effizienzhaus-40-Standard erreicht,
  • der höhere Förderkredit den Kapitalbedarf tatsächlich reduziert,
  • die technische Planung den Standard ohne kostspielige nachträgliche Änderungen nachweist.

Der Vorteil liegt im möglichen Kreditvolumen von bis zu 270.000 Euro. Der Nachteil liegt in der engeren Zielgruppe und in der technischen Abhängigkeit vom energetischen Standard.

Die NRW.BANK ist die stärkere Option, wenn …

  • die Voraussetzungen der NRW-Wohnraumförderung erfüllt sind,
  • der Standort in einer höheren regionalen Kostenkategorie liegt,
  • mehrere Kinder oder eine Person mit Schwerbehinderung im Haushalt leben,
  • der 10-prozentige Tilgungsnachlass wirtschaftlich ins Gewicht fällt,
  • die 30-jährige Zinsbindung zur langfristigen Finanzierungsstrategie passt.

Der Vorteil liegt in der Kombination aus regionalem Grunddarlehen, Familienbonus, Tilgungsnachlass und langer Zinsbindung. Der Nachteil: Der Förderbetrag ist nicht einheitlich, sondern vom Standort und den Förderbedingungen abhängig.

Die Kombination ist sinnvoll, wenn …

  • beide Förderprogramme formal offenstehen,
  • die Bank die Gesamtfinanzierung akzeptiert,
  • die Förderdarlehen die Hauptfinanzierung tatsächlich reduzieren,
  • die Auszahlungstermine zum Bauablauf passen,
  • keine Förderung durch einen vorgezogenen Vertragsabschluss gefährdet wird.

Ein Vergleich nur anhand des Sollzinses ist unzureichend. Entscheidend ist die Summe aus Tilgung, Restschuld, Nachlass, Zinsbindung und Nebenkosten. Das gilt besonders bei langen Finanzierungen. Ein geringerer Zinssatz kann durch höhere Zusatzkosten oder eine ungünstige Restschuld relativiert werden. Umgekehrt kann ein Tilgungsnachlass einen nominal weniger attraktiven Kredit wirtschaftlich verbessern.

Der klare Befund

Beim KfW 300 gegen NRW.BANK Vergleich für einen Neubau in NRW gewinnt nicht automatisch das Programm mit dem höheren Maximalbetrag.

KfW 300 ist die präzisere Förderung für Familien, die einen Neubau auf Effizienzhaus-40-Niveau umsetzen und die Einkommensgrenze einhalten. Der mögliche Kreditbetrag von bis zu 270.000 Euro ist der stärkste Einzelvorteil des Programms.

Die NRW.BANK ist im Vergleich breiter über die regionale Förderstruktur aufgebaut. Grunddarlehen von typischerweise 100.000 bis 184.000 Euro, ein Familienbonus von 24.000 Euro je Kind oder Person mit Schwerbehinderung, 30 Jahre Zinsbindung und ein regulärer Tilgungsnachlass von 10 Prozent ergeben ein eigenständiges Kostenprofil.

Für viele förderfähige Familien ist deshalb nicht die Auswahl zwischen KfW 300 und NRW.BANK die richtige Frage. Die richtige Frage lautet, ob beide Bausteine in eine tragfähige Finanzierung integriert werden können. Das entscheidet die Kombination aus Einkommen, Kinderzahl, Effizienzstandard, Gemeinde, Eigenkapital und Bankprüfung.

Der wichtigste Termin liegt vor dem ersten verbindlichen Vertrag. Wer den Antrag nach dem Bau- oder Liefervertrag stellt, hat keine Finanzierungsstrategie, sondern ein Förderrisiko.

Häufige Fragen

Welches Einkommen ist für die KfW-300-Förderung entscheidend?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, das bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen darf und sich pro weiterem minderjährigen Kind um 10.000 Euro erhöht.
Kann ich KfW 300 und NRW.BANK gleichzeitig nutzen?
Ja, eine Kombination ist möglich, sofern die Voraussetzungen beider Programme erfüllt sind und die Hausbank die Gesamtfinanzierung als tragfähig bewertet.
Wie hoch ist der Familienbonus bei der NRW.BANK?
Die NRW.BANK gewährt einen Familienbonus in Höhe von 24.000 Euro pro Kind oder pro Person mit Schwerbehinderung.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Bauvorhabens beziehungsweise vor Abschluss des maßgeblichen Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags gestellt werden.
Welchen energetischen Standard erfordert das KfW-Programm 300?
Das Programm setzt den Standard eines Effizienzhauses 40 voraus, wobei die genauen Anforderungen von der jeweiligen Förderstufe abhängen.