Personalwechsel im Krefelder Baudezernat: Was Bauherren jetzt wissen müssen
Krefelds Bauverwaltung steht vor einer Phase der personellen Umbrüche – und genau das trifft Bauherren und Grundstückseigentümer empfindlich.

Marcus Beyer, bislang Beigeordneter und Leiter des Geschäftsbereichs V (Planung, Bau, Zentrales Gebäudemanagement) mit rund 440 Mitarbeitenden, wechselt nach Mitteilung der Stadt Krefeld zum 1. Oktober zur Stadt Düsseldorf. Die Nachfolge wird zur nächstmöglichen Zeit gesucht, das Besetzungsverfahren soll von einer externen Personalberatung begleitet werden. Solche Wechsel sind in der Kommunalpolitik Routine – für Ihr Bauvorhaben bedeuten sie aber: Übergangsvertretungen, zeitweise unbesetzte strategische Entscheidungsstellen und das Risiko, dass laufende Verfahren ins Stocken geraten.
Vertretung steht – Verantwortung bleibt diffus
Oberbürgermeister Frank Meyer hat laut Stadtmitteilung eine Vertretungsregelung in Kraft gesetzt: Die Fachbereiche Stadt- und Verkehrsplanung (61), Vermessung, Kataster und Liegenschaften (62) und Bauaufsicht (63) liegen übergangsweise bei Umwelt- und Sozialdezernentin Sabine Lauxen. Den Eigenbetrieb des Zentralen Gebäudemanagements führt Personaldezernentin Cigdem Bern. Eine Stabsstelle Innenstadt wird im OB-Büro betreut.
Klingt geordnet, ist es aber nur auf den ersten Blick. Eine Dezernentin, die zusätzlich zu ihren eigenen Themen Stadtplanung und Bauaufsicht verantwortet, hat nicht denselben Durchgriff wie ein hauptamtlicher Bau- und Planungsdezernent. Genehmigungen, die zwischen Verwaltung und Politik moderiert werden müssen, brauchen in solchen Phasen erfahrungsgemäß länger – das betrifft vor allem Befreiungen, Bauvorbescheide und Bauanträge mit politischem Bezug.
Worauf Sie als Bauherr jetzt achten müssen
Wenn Sie aktuell in Krefeld bauen, umbauen oder ein Grundstück entwickeln, prüfen Sie folgende Punkte:
- Laufende Bauanträge: Fragen Sie schriftlich nach dem aktuellen Bearbeitungsstand und dem zuständigen Sachbearbeiter. Dokumentieren Sie jede Nachfrage mit Datum und Eingangsbestätigung.
- Bauvorbescheide und Befreiungen: Solche Entscheidungen werden häufig auf politischer Ebene mitbewertet. Verzögerungen sind in einer Vakanz programmiert – kalkulieren Sie Pufferzeiten ein.
- Bauaufsichtliche Nebenbestimmungen: Bisherige Zusagen von Sachbearbeitern können mit dem Personalwechsel hinterfragt werden. Bestehen Sie auf schriftliche Bestätigungen, nicht auf mündliche Auskünfte.
- Vertragsfristen mit Bauträger und Architekt: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre vertraglichen Zeitpläne noch halten, falls die Baugenehmigung später kommt als geplant.
Mein abschließender Rat: Setzen Sie in dieser Phase alles schriftlich. Wer in einer Übergangsphase baut, darf sich weder auf mündliche Zusagen der Verwaltung noch auf Zusagen Ihrer Vertragspartner verlassen, die nicht im Vertrag stehen. Halten Sie fest, wer welche Entscheidung wann getroffen hat – das ist Ihr Beleg, falls es später zu Auseinandersetzungen über Fristen, Auflagen oder Genehmigungen kommt.