Gebäudetyp E: Wie Sie durch gezielten Verzicht Baukosten in NRW senken
Wie Erenja berichtet, startet in Nordrhein-Westfalen die praktische Anwendung des Gebäudetyps E im Wohnungsbau, gestützt durch Pilotprojekte wie in Witten.

Wer hierzulande baut, kämpft heute gegen rund 3.000 Normen und Standards; viele davon sichern Komfort, nicht Sicherheit. Genau hier setzt das Konzept an: Bauherren und Planer sollen künftig gemeinsam festlegen, welche Standards ein Gebäude tatsächlich braucht - und auf welche verzichtet werden kann.
Was „E" bedeutet - und wo die juristische Falle lauert
Das „E" steht für experimentell, einfach und effizient. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, formuliert die Grundregel: „Die übergeordneten Schutzziele wollen wir gar nicht antasten." Brandschutz, Tragwerk und Barrierefreiheit bleiben damit zwingend. Verhandelbar wird, was darüber hinausgeht - Schallschutz, Raumhöhen, Steckdosenanzahl und ähnliche Komfortdetails.
Architekten und Bauherren sollen künftig gemeinsam definieren, worauf verzichtet werden kann. Das klingt nach Freiheit, ist aber ein juristisches Minenfeld. Was in der Baubeschreibung und im Architektenvertrag nicht eindeutig geregelt ist, wird im Streitfall zur Auslegungsfrage. Prüfen Sie daher schon vor Unterschrift, welche Standards tatsächlich entfallen sollen - und wer diese Entscheidung trifft. Bauträger haben ein handfestes Interesse daran, „Gebäudetyp E" als Werbeversprechen zu nutzen; was am Ende geschuldet wird, steht im Vertrag, nicht im Prospekt.
Ihre Checkliste für NRW
- Baubeschreibung Punkt für Punkt durchgehen. Lassen Sie sich schriftlich erklären, welche konkreten Standards nach Gebäudetyp E entfallen - und welche ausdrücklich nicht.
- Schutzziele explizit festhalten. Brandschutz, Statik, Barrierefreiheit: ausnahmslos erhalten. Mündliche Zusagen sind im Baurecht nichts wert.
- Kostenvorteil beziffern. Wer auf Komfortstandards verzichtet, spart Baukosten - aber nur, wenn die Einsparung konkret berechnet wird. Bestehen Sie auf einer nachvollziehbaren Aufstellung.
- Wiederverkauf mitdenken. Ein Gebäude, das bewusst auf Komfortstandards verzichtet, lässt sich später schwerer vermarkten. Klären Sie vorab, welche Einschränkungen bleiben.
Was die Pilotprojekte zeigen - und was nicht
Was architektonisch möglich ist, demonstriert derzeit ein dreigeschossiges Wohnhaus in Ingolstadt - eines von 19 bayerischen Pilotprojekten des Gebäudetyps E, geplant vom Büro nbundm* und dem Ingenieurbüro 2226 für die GWG Ingolstadt. Das Gebäude kommt fast ohne Heizung aus: Sonnenwärme, Geräteabwärme und Körperwärme reichen für 22 bis 26 Grad. Rund 70 Prozent der Sonnenwärme werden nach Angaben von Architekt Chris Neuburger in den Betondecken gespeichert, 30 Prozent in den Wänden. Die Außenwand ist fast 50 Zentimeter dick, eine ungedämmte Holzfassade mit etwa sechs Zentimetern Luftraum kühlt im Sommer. Als Reserve liegt unter dem Keramikfliesenboden ein 24-Volt-Heizpapier.
Solche Lösungen zeigen, welche Spielräume im Neubau theoretisch bestehen. Im NRW-Alltag mit schlüsselfertigen Bauträgern werden Sie davon wenig sehen. Hier zählt nur, was im Vertrag steht. Lassen Sie sich also kein pauschales „nach Gebäudetyp E" aufschwatzen - jeder Verzicht gehört einzeln vereinbart, kostenmäßig beziffert und darf die Schutzziele nicht antasten. Wer hier unsauber arbeitet, zahlt später doppelt: bei der Abnahme und im Streitfall.