Erdwärmepumpe mit Bohrung: Lohnt sich der Aufwand?

Die teuerste Fehlentscheidung bei einer Erdwärmepumpe mit Bohrung fällt oft, bevor überhaupt gebohrt wird: Der Bauherr unterschreibt den Auftrag, rechnet mit der Förderung und stellt den Antrag erst danach. Dann kann der Zuschuss verloren sein.

Erdwärmepumpe mit Bohrung: Lohnt sich der Aufwand?

Bei einer Erdsondenanlage ist das kein kleiner Formfehler, sondern ein Risiko von mehreren tausend Euro.

Auch technisch ist die Entscheidung anspruchsvoller, als es die hohe Effizienz zunächst vermuten lässt. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrung erreicht in der Regel eine Jahresarbeitszahl von 4,0 bis 5,0. Dafür entstehen allein für die Erschließung des Erdreichs bei einem Einfamilienhaus häufig rund 6.000 bis 12.000 Euro. Hinzu kommen Wärmepumpe, Speicher, Planung, Genehmigungen, Erdarbeiten und die Einbindung in das Heizsystem.

Die nüchterne Antwort lautet deshalb: Eine Erdwärmepumpe mit Bohrung kann sich lohnen. Sie ist aber kein Automatismus und schon gar kein Gerät, das man nach Prospektwerten bestellt. Entscheidend sind Heizlast, Grundstück, Bohrtiefe, Genehmigungsfähigkeit, Förderbedingungen und die Qualität der Auslegung.

Die Effizienz sitzt nicht im Prospekt, sondern im Erdreich

Bei der klassischen Erdwärmepumpe mit Bohrung handelt es sich meist um eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. In einer oder mehreren Erdsonden zirkuliert eine frostsichere Flüssigkeit, die dem Untergrund Wärme entzieht. Diese Wärme wird im Verdichter auf ein für Heizung und Warmwasser nutzbares Temperaturniveau angehoben.

Der technische Vorteil gegenüber einer Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt in der vergleichsweise konstanten Wärmequelle. Die Temperatur des Erdreichs schwankt im Jahresverlauf deutlich weniger als die Außentemperatur. Gerade an kalten Wintertagen, wenn eine Luftwärmepumpe besonders viel leisten muss, bleibt die Erdsonde thermisch stabiler.

Das zeigt sich in der Jahresarbeitszahl, kurz JAZ. Sie beschreibt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe im Jahresverlauf aus einer Einheit elektrischer Energie erzeugt. Eine JAZ von 4,0 bedeutet vereinfacht: Aus einer Kilowattstunde Strom entstehen im Jahresmittel etwa vier Kilowattstunden Wärme. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonden liegt die JAZ in der Regel zwischen 4,0 und 5,0.

Das ist ein relevanter Wert für die laufenden Kosten. Er ersetzt aber keine Heizlastberechnung. Eine hohe JAZ auf dem Datenblatt hilft Ihnen wenig, wenn:

  • die Wärmepumpe überdimensioniert wurde und häufig taktet,
  • die Vorlauftemperatur wegen zu kleiner Heizflächen dauerhaft hoch bleibt,
  • die Erdsonde nicht zur tatsächlichen Heizleistung passt,
  • die Warmwasserbereitung einen großen Teil des Stromverbrauchs verursacht,
  • die Anlage hydraulisch schlecht abgeglichen ist,
  • oder die Bohrung geologisch ungünstige Bedingungen vorfindet.

Besonders gut arbeitet die Sole-Wasser-Wärmepumpe mit einer Fußbodenheizung oder anderen großflächigen Heizsystemen. Niedrige Vorlauftemperaturen verbessern die Effizienz. In einem Neubau mit guter Gebäudehülle und Flächenheizung sind die Voraussetzungen deshalb meist günstiger als in einem unsanierten Bestandsgebäude mit kleinen Heizkörpern.

Die Erdsonde ist keine teure Zugabe zur Wärmepumpe. Sie ist deren Wärmequelle – und damit ein wesentlicher Teil der eigentlichen Heizungsanlage.

Jahresarbeitszahl nicht mit Wirkungsgrad verwechseln

In Beratungsgesprächen wird die JAZ häufig wie ein garantiertes Ergebnis behandelt. Das ist falsch. Der Hersteller kann für die Wärmepumpe Prüfwerte angeben, aber die tatsächliche Jahresarbeitszahl hängt von der gesamten Anlage ab.

Relevant sind unter anderem:

  • die Temperatur der Sole aus der Erdsonde,
  • die erforderliche Vorlauftemperatur,
  • die Betriebsweise der Warmwasserbereitung,
  • der Stromverbrauch von Umwälzpumpen und Regelung,
  • die Heizgrenze und die eingestellten Heizkurven,
  • die Dämmqualität des Hauses,
  • sowie das Nutzerverhalten.

Fordern Sie daher keine pauschale Aussage wie eine angeblich sichere JAZ für Ihr Haus. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Heizlastberechnung und eine technische Auslegung, aus der hervorgeht, mit welchen Temperaturen und Betriebsbedingungen gerechnet wurde. Eine belastbare Planung ist wertvoller als ein werblicher Spitzenwert.

Erdwärmebohrung im Einfamilienhaus: Diese Kosten kommen wirklich auf Sie zu

Die Angabe der Bohrkosten pro Meter ist nur der erste Baustein. Eine Erdsondenanlage wird nicht dadurch kalkulierbar, dass ein Unternehmen einen günstigen Meterpreis nennt. Entscheidend ist, welche Leistungen im Angebot tatsächlich enthalten sind.

Für die Bohrung selbst werden durchschnittlich etwa 50 bis 100 Euro pro Bohrmeter genannt. Bei einem Einfamilienhaus können daraus für die Erschließung des Erdreichs rund 6.000 bis 12.000 Euro entstehen. Das ist eine Größenordnung, keine verbindliche Pauschale. Geologie, Bohrtiefe, Anzahl der Sonden, Baustellenzufahrt und regionale Bedingungen können den Preis verändern.

Zusätzlich können folgende Positionen anfallen:

  • Baustelleneinrichtung und Anfahrt des Bohrgeräts,
  • Bohrung und Verrohrung,
  • Einbau und Verpressung der Erdsonde,
  • Anschlussleitungen zwischen Sonde und Technikraum,
  • Verteiler und Solekreislauf,
  • geologische oder hydrogeologische Untersuchungen,
  • Gebühren und Nachweise im Genehmigungsverfahren,
  • Wiederherstellung von Außenanlagen,
  • zusätzliche Bohrmeter bei abweichender Auslegung,
  • sowie die eigentliche Wärmepumpe mit Speicher und Regelung.

Prüfen Sie deshalb die Bauleistungsbeschreibung nicht nur auf das Wort „Erdwärme“. Lassen Sie sich konkret ausweisen, ob das Angebot die vollständige Wärmequellenerschließung umfasst. Eine Formulierung wie „Erdsonde nach Erfordernis“ ist für den Bauherrn zu unbestimmt. Sie lässt offen, wie viele Meter gebohrt werden, wer das geologische Risiko trägt und was bei einer Änderung der Bohrtiefe passiert.

Meterpreis, Bohrtiefe und Risiko sauber trennen

Ein niedriger Bohrmeterpreis kann wirtschaftlich sein. Er kann aber auch eine unvollständige Kalkulation verdecken. Fragen Sie vor der Beauftragung mindestens nach diesen Punkten:

  • Wie viele Bohrmeter sind für die berechnete Heizlast vorgesehen?
  • Wird mit einer oder mehreren Sonden gearbeitet?
  • Welche Boden- und Wärmeleitfähigkeit wurde angesetzt?
  • Sind Bohrung, Sondenmaterial und Verpressung im Preis enthalten?
  • Sind Anfahrt, Baustelleneinrichtung und Entsorgung enthalten?
  • Was passiert, wenn die geplante Tiefe technisch oder rechtlich nicht erreicht werden darf?
  • Wer bezahlt eine notwendige Umplanung?
  • Welche Dokumentation erhalten Sie nach Abschluss der Arbeiten?

Achten Sie außerdem auf die Abstände. Als Richtwerte werden ein Mindestabstand von etwa 2 Metern zum eigenen Haus und 5 bis 6 Metern zur Grundstücksgrenze des Nachbarn genannt. Die konkreten Anforderungen können von den örtlichen Gegebenheiten und den behördlichen Vorgaben abhängen. Eine Bohrplanung, die nur auf dem Lageplan des eigenen Grundstücks funktioniert, aber Nachbarrechte oder Schutzbereiche ignoriert, ist keine belastbare Planung.

Die Wirtschaftlichkeit hängt nicht nur vom Strompreis ab

Die laufenden Kosten lassen sich nicht seriös allein aus dem aktuellen Stromtarif ableiten. Sie brauchen mindestens:

1. den erwarteten jährlichen Wärmebedarf,

2. die geplante Jahresarbeitszahl,

3. den Stromverbrauch der gesamten Anlage,

4. die Investitionskosten einschließlich Bohrung,

5. Wartungs- und mögliche Reparaturkosten,

6. sowie eine realistische Annahme zur Entwicklung der Energiepreise.

Eine Erdsondenanlage hat höhere Anfangskosten als eine einfache Wärmequelle ohne Bohrung. Dafür kann sie bei geeigneten Bedingungen effizienter und über das Jahr stabiler arbeiten. Ob sich dieser Mehrpreis amortisiert, hängt vom konkreten Gebäude ab. Eine allgemeine Amortisationsdauer wäre ohne Heizlastberechnung, Investitionsangebot und Stromtarif eine Scheingenauigkeit.

Vorsicht ist insbesondere bei Wirtschaftlichkeitsrechnungen geboten, die nur den Verbrauch der Wärmepumpe betrachten. Werden Hilfsenergien, Grundpreise, Wartung, Finanzierungskosten oder die Kosten einer späteren Reparatur ausgeblendet, wird die Rechnung künstlich günstig.

Förderung in NRW: Erst der Antrag, dann der Auftrag

Für Erdsondenbohrungen kann in Nordrhein-Westfalen das Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik relevant sein. Nach den vorliegenden Förderbedingungen werden Erdsondenbohrungen mit bis zu 50 Euro pro Bohrmeter im Bestandsbau und bis zu 35 Euro pro Bohrmeter im Neubau bezuschusst.

Die maximale Fördersumme liegt demnach bei bis zu 12.000 Euro im Bestandsbau und bis zu 8.000 Euro im Neubau. Als Obergrenze werden Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe genannt. Das bedeutet nicht, dass jede Bohrung automatisch den Höchstbetrag erreicht. Der tatsächliche Zuschuss hängt von den förderfähigen Metern, dem Gebäudetyp und den jeweils geltenden Programmvorgaben ab.

Der kritische Punkt ist der Zeitpunkt. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Beginnen Sie also nicht mit der Bohrung, beauftragen Sie das Unternehmen nicht verbindlich und lösen Sie keine förderschädlichen Arbeiten aus, bevor der Antrag ordnungsgemäß eingereicht beziehungsweise bewilligt wurde, soweit die Förderbedingungen dies verlangen.

Rechnen Sie die Förderung niemals als sichere Einnahme ein, solange Antrag, Förderfähigkeit und Auftragszeitpunkt nicht sauber dokumentiert sind.

Was in die Förderkalkulation gehört

Behandeln Sie den Zuschuss nicht als Rabatt des Bohrunternehmens. Er ist ein eigener Finanzierungsvorgang mit eigenen Voraussetzungen. Ihre Kalkulation sollte getrennt ausweisen:

  • voraussichtliche Gesamtkosten der Erdsondenbohrung,
  • förderfähige Bohrmeter,
  • Fördersatz für Neubau oder Bestand,
  • maximal mögliche Fördersumme,
  • nicht förderfähige Nebenleistungen,
  • Eigenanteil nach Förderung,
  • und den Zeitpunkt, zu dem der Zuschuss tatsächlich ausgezahlt wird.

Prüfen Sie die zum Antragstermin geltende Förderrichtlinie. Förderprogramme können angepasst, ausgesetzt oder mit zusätzlichen technischen Voraussetzungen verbunden werden. Die Tatsache, dass ein bestimmter Fördersatz angekündigt wurde, ersetzt keine Prüfung des konkreten Förderaufrufs.

Planen Sie außerdem einen Liquiditätspuffer ein. Ein Zuschuss reduziert nicht zwingend die Rechnung am Tag der Bohrung. Zwischen Beauftragung, Ausführung, Nachweisprüfung und Auszahlung kann Zeit liegen. Wer die gesamte Maßnahme nur mit dem erwarteten Zuschuss finanzieren kann, geht ein unnötiges Zahlungsrisiko ein.

Erdsonde und Bohrgenehmigung in NRW: Ohne Behörde kein Baustart

Die Genehmigungsfrage wird bei Tiefenbohrungen regelmäßig unterschätzt. Eine Erdsonde ist kein gewöhnliches Erdarbeitengewerk, das man nach dem Bodenaushub einfach auf dem Grundstück ausführt.

Bohrungen bis 100 Meter Tiefe müssen bei der unteren Wasserbehörde genehmigt und dem Geologischen Dienst gemeldet werden. Ab 100 Metern greifen zusätzlich bergrechtliche Anforderungen. Welche Stelle konkret zuständig ist und welche Unterlagen verlangt werden, hängt vom Grundstück, der geplanten Tiefe, den geologischen Verhältnissen und möglichen Schutzgebieten ab.

Besonders problematisch können Wasserschutzgebiete sein. Dort kann eine Bohrung eingeschränkt oder untersagt werden. Sie dürfen daher nicht davon ausgehen, dass eine Erdsonde auf jedem Grundstück in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfähig ist.

Vor einer vertraglichen Bindung sollte geklärt sein:

  • Liegt das Grundstück in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet?
  • Welche wasserrechtliche Genehmigung ist erforderlich?
  • Muss der Geologische Dienst beteiligt werden?
  • Wird wegen der Bohrtiefe ein bergrechtliches Verfahren erforderlich?
  • Welche geologischen Daten liegen für den Standort vor?
  • Gibt es Vorgaben zu Bohrabständen und zur Anzahl der Sonden?
  • Wer stellt die Anträge und wer trägt die Gebühren?
  • Was geschieht, wenn die Behörde die geplante Bohrung nicht genehmigt?

Lassen Sie diese Fragen nicht erst klären, wenn das Bohrgerät bereits bestellt ist. Im Vertrag muss geregelt sein, ob die Leistung unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit steht. Andernfalls können Sie in eine Konstellation geraten, in der die Bohrung nicht wie geplant ausgeführt werden darf, der Auftrag aber dennoch Kosten auslöst.

Was bei einer nicht möglichen Bohrung passiert

Die rechtliche und wirtschaftliche Risikoverteilung gehört ausdrücklich in den Vertrag. Eine gute Regelung beschreibt, was gilt, wenn:

  • die zuständige Behörde die Bohrung ablehnt,
  • die erlaubte Tiefe geringer ausfällt als geplant,
  • ein Schutzgebiet zusätzliche Anforderungen auslöst,
  • die geologischen Verhältnisse eine andere Sondenanordnung erfordern,
  • die Bohrung wegen eines Hindernisses abgebrochen werden muss,
  • oder die berechnete Wärmeleistung mit der zulässigen Bohrtiefe nicht erreicht wird.

Ein pauschaler Hinweis auf „Mehrkosten nach Aufwand“ schützt vor allem das Unternehmen. Für Sie als Bauherrn ist entscheidend, ob ein Kostenlimit, ein Rücktrittsrecht oder eine verbindliche Umplanung vereinbart wurde. Prüfen Sie auch, ob die Wärmepumpe weiterhin ausreichend dimensioniert ist, wenn weniger Bohrmeter realisiert werden können.

Bei einem Neubau sollte die Wärmequellenplanung außerdem mit dem Bauzeitenplan abgestimmt werden. Eine verspätete Genehmigung kann Tiefbau, Hausanschlüsse, Außenanlagen und technische Inbetriebnahme beeinflussen. Wenn die Erdsonde unter einer späteren Garage, Terrasse oder Zufahrt liegt, muss ihre Lage vor Beginn der Außenarbeiten eindeutig dokumentiert werden.

Technische Qualität: VDI 4640 und LANUV-Arbeitsblatt 39 sind keine Dekoration

Für die Förderung in NRW müssen Erdwärmesonden nach den technischen Vorgaben der VDI-Richtlinie 4640 sowie den Anforderungen des LANUV-Arbeitsblatts 39 ausgelegt und ausgeführt werden. Diese Standards sind nicht bloß Formalitäten für den Förderantrag. Sie betreffen die Planung, die Ausführung und die langfristige Funktionssicherheit der Anlage.

Die Bohrung muss zur Heizlast und zur geologischen Situation passen. Eine Sonde mit zu geringer Entzugsleistung kann den Untergrund übermäßig abkühlen. Eine falsche Verpressung kann den Wärmeübergang beeinträchtigen oder wasserrechtliche Probleme verursachen. Und eine nicht dokumentierte Ausführung erschwert jede spätere Fehlersuche.

Fordern Sie nach Abschluss der Arbeiten eine vollständige Dokumentation an. Dazu gehören typischerweise Angaben zu:

  • Bohrtiefe und Bohrdurchmesser,
  • Lage und Verlauf der Sonde,
  • verwendeten Rohrmaterialien,
  • Verpressmaterial,
  • Solefüllung,
  • Druckprüfung,
  • geologischer Schichtenfolge,
  • tatsächlicher Leistung und Auslegung,
  • sowie den ausgeführten Anschlüssen im Technikraum.

Die Dokumentation ist nicht nur für die Abnahme wichtig. Sie kann bei einem späteren Verkauf, bei einer Reparatur oder bei der Erweiterung der Energieanlage entscheidend sein. Ohne belastbare Unterlagen bleibt häufig unklar, wie die Anlage tatsächlich gebaut wurde.

Qualität der Verpressung und Dichtheit

Die Sonde muss fachgerecht verpresst werden, damit ein guter Wärmeübergang entsteht und keine unerwünschten Wasserwege zwischen verschiedenen Bodenschichten entstehen. Eine ordentliche Druckprüfung sollte nach der Installation nachvollziehbar protokolliert werden.

Verlangen Sie nicht lediglich die Aussage, dass die Anlage „geprüft“ wurde. Lassen Sie sich das Prüfprotokoll aushändigen und der Bauleistungsbeschreibung zuordnen. Bei einem späteren Schaden ist es ein erheblicher Unterschied, ob eine konkrete Druckprüfung mit Datum und Prüfwert dokumentiert wurde oder nur eine allgemeine Abnahmebestätigung existiert.

Auch die Sole ist Bestandteil der technischen Qualität. Zusammensetzung, Frostschutz und Befüllung müssen zur Anlage passen. Eine schlecht ausgeführte Befüllung oder ein nicht kontrollierter Druckverlust kann die Effizienz mindern und im Betrieb zu Störungen führen.

Sole-Wasser-Wärmepumpe oder Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Die Entscheidung zwischen Luft- und Erdwärmepumpe wird häufig auf den Preis reduziert. Das ist zu kurz gegriffen. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe spart die Bohrung, benötigt dafür aber einen geeigneten Aufstellort für das Außengerät. Geräusche, Abstände, Schallimmissionsschutz und die Gestaltung des Grundstücks werden dann zu zentralen Themen.

Die Erdsonde verschwindet nach der Ausführung weitgehend aus dem sichtbaren Bereich. Das ist ein praktischer Vorteil, aber kein kostenloser. Die Bohrung verursacht hohe Anfangskosten und setzt eine Genehmigungsfähigkeit voraus.

KriteriumSole-Wasser-Wärmepumpe mit ErdsondeLuft-Wasser-Wärmepumpe
WärmequelleErdreich über vertikale SondeAußenluft über Außengerät
Typische EffizienzIn der Regel JAZ 4,0 bis 5,0Abhängig von Außentemperatur und Vorlauf
ErschließungBohrung, Genehmigung und Verpressung erforderlichKeine Erdsondenbohrung
GrundstückBohrfläche und Abstände müssen passenAufstellort und Schallschutz müssen passen
InvestitionsrisikoHöhere Anfangskosten, geologisches und behördliches RisikoGeringere Erschließungskosten, dafür Außengerät und Schallthemen
SichtbarkeitNach Fertigstellung kaum sichtbarAußengerät bleibt sichtbar
PlanungStark abhängig von Geologie und GenehmigungStark abhängig von Aufstellort, Schall und Luftführung
FörderthemaErdsondenbohrung kann in NRW bezuschusst werdenAndere Fördervoraussetzungen können gelten

Die bessere Lösung ist nicht pauschal die technisch aufwendigere. Bei einem kleinen Grundstück mit schwieriger Genehmigungslage kann die Luftwärmepumpe trotz niedrigerer JAZ die vernünftigere Entscheidung sein. Bei einem Neubau mit ausreichender Grundstücksfläche, niedriger Heizlast und guten geologischen Voraussetzungen kann die Erdsonde ihre höheren Investitionskosten rechtfertigen.

Vergleichen Sie deshalb nicht nur zwei Gerätepreise. Vergleichen Sie zwei vollständige Systeme einschließlich Planung, Genehmigung, Wärmequelle, Schallschutz, Fundament, Leitungen, Speicher, Regelung und Inbetriebnahme.

Für wen sich die Erdwärmepumpe mit Bohrung eher lohnt

Die Sole-Wasser-Wärmepumpe passt besonders dann, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Das Gebäude hat eine niedrige Heizlast und eine gut geplante Gebäudehülle.
  • Eine Fußbodenheizung oder ein vergleichbares Niedertemperatursystem ist vorhanden.
  • Das Grundstück erlaubt die notwendige Bohrung und die geforderten Abstände.
  • Die zuständigen Behörden stellen keine unüberwindbaren Einschränkungen fest.
  • Die höheren Anfangsinvestitionen können finanziert werden.
  • Die Anlage soll langfristig genutzt werden und nicht nur kurzfristig möglichst günstig entstehen.
  • Planung und Ausführung erfolgen durch Unternehmen mit nachweisbarer Erfahrung in Erdsondenanlagen.
  • Die Förderung wird vor der verbindlichen Beauftragung korrekt beantragt.

Weniger überzeugend ist die Lösung, wenn die Bohrung nur mit einer unsicheren Genehmigung kalkuliert wird, die Heizlast noch nicht feststeht oder das Gebäude dauerhaft hohe Vorlauftemperaturen benötigt. Auch ein knappes Budget spricht gegen eine Finanzierung, die nur bei vollständiger Auszahlung des Zuschusses funktioniert.

Achten Sie auf die Reihenfolge der Entscheidungen. Erst kommt die Heizlastberechnung. Dann folgen Standort- und Genehmigungsprüfung, Bohrkonzept und Kostenangebot. Danach wird die Förderung geprüft und beantragt. Erst wenn diese Punkte belastbar geklärt sind, sollte der Vertrag über die Bohrleistung geschlossen werden.

Mein Urteil: technisch stark, aber nur mit sauberer Projektkontrolle

Die Erdwärmepumpe mit Bohrung ist eine leistungsfähige Lösung für energieeffiziente Einfamilienhäuser in NRW. Die JAZ von 4,0 bis 5,0 ist ein überzeugendes Argument. Die Wärmequelle arbeitet unabhängig von kurzfristigen Außentemperaturen, bleibt nach der Ausführung nahezu unsichtbar und kann über viele Jahre eine stabile Grundlage für die Heizung bilden.

Der Preis dafür ist eine höhere Komplexität. Allein die Erdsondenbohrung kann bei einem Einfamilienhaus rund 6.000 bis 12.000 Euro kosten. Die Förderung über progres.nrw kann die Investition spürbar reduzieren, ist aber an technische und zeitliche Voraussetzungen gebunden. Der Antrag vor der Auftragsvergabe ist dabei kein Nebensatz, sondern ein zentraler Finanzierungsschritt.

Mein konkreter Rat lautet: Beauftragen Sie keine Erdsonde auf Grundlage eines Meterpreises und eines Werbeversprechens. Lassen Sie sich Heizlast, Bohrtiefe, Genehmigungsweg, technische Standards, Förderfähigkeit und Kostenrisiko schriftlich in einer vollständigen Bauleistungsbeschreibung festhalten. Regeln Sie außerdem, wer bei einer nicht genehmigungsfähigen oder geologisch abweichenden Bohrung die Folgen trägt.

Wenn diese Punkte vor Vertragsabschluss geklärt sind, kann die Sole-Wasser-Wärmepumpe wirtschaftlich und technisch überzeugen. Wenn sie ungeklärt bleiben, kaufen Sie nicht nur eine Heizung, sondern ein erhebliches Nachtrags- und Finanzierungsrisiko.

Häufige Fragen

Wann muss der Förderantrag für eine Erdwärmebohrung gestellt werden?
Der Förderantrag muss zwingend vor der verbindlichen Auftragsvergabe gestellt werden. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag eingereicht oder bewilligt wurde, riskiert den Verlust des Zuschusses.
Wie hoch ist die Jahresarbeitszahl einer Sole-Wasser-Wärmepumpe?
Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonden liegt die Jahresarbeitszahl in der Regel zwischen 4,0 und 5,0.
Welche Abstände müssen bei einer Erdwärmebohrung eingehalten werden?
Als Richtwerte gelten ein Mindestabstand von etwa 2 Metern zum eigenen Haus und 5 bis 6 Metern zur Grundstücksgrenze des Nachbarn.
Welche Unterlagen sollte ich nach Abschluss der Bohrung erhalten?
Sie sollten eine vollständige Dokumentation erhalten, die unter anderem Angaben zur Bohrtiefe, zum Sondenverlauf, zu den verwendeten Materialien, zur Verpressung, zur Druckprüfung und zur geologischen Schichtenfolge enthält.
Warum ist eine Heizlastberechnung vor der Bohrung so wichtig?
Eine hohe Jahresarbeitszahl auf dem Datenblatt garantiert keine Effizienz, wenn die Erdsonde nicht zur tatsächlichen Heizleistung des Gebäudes passt oder die Anlage hydraulisch schlecht abgeglichen ist.