Genehmigungsfiktion in NRW: Wann das Schweigen des Bauamts den Baustart erlaubt
Nach Angaben von ingenieur.de tritt in Nordrhein-Westfalen am 1. September 2026 eine neue Regel zur sogenannten Genehmigungsfiktion in Kraft: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Baugenehmigung…

Nach Angaben von ingenieur.de tritt in Nordrhein-Westfalen am 1. September 2026 eine neue Regel zur sogenannten Genehmigungsfiktion in Kraft: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Baugenehmigung als erteilt gelten, wenn die Bauaufsicht nicht rechtzeitig entscheidet. Für Bauherren klingt das zunächst nach einer Beschleunigung. Wer deshalb aber allein vom Datum der Antragstellung aus rechnet oder ohne schriftlichen Bescheid mit dem Bau beginnt, riskiert eine teure Fehlentscheidung.
Nicht jeder Bauantrag ist betroffen
Die Regel gilt nicht pauschal für alle Bauvorhaben. Sie betrifft das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung NRW. Große Sonderbauten im regulären Verfahren nach § 65 fallen nach den vorliegenden Angaben nicht unter diese Genehmigungsfiktion. Auch ein Vorbescheid löst danach nicht automatisch dieselbe Rechtsfolge aus.
Entscheidend ist außerdem: Die Frist beginnt nicht zwingend mit dem Eingang des Bauantrags. Maßgeblich sind vielmehr vollständige Bauvorlagen sowie die erforderlichen Stellungnahmen und Mitwirkungen. Die Behörde muss den Antrag künftig innerhalb von zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit prüfen. Ist er vollständig, muss sie der Bauherrschaft unter anderem das maßgebliche Vollständigkeitsdatum mitteilen.
Genau hier liegt die erste praktische Vertragsfalle. Ein Antrag kann zwar eingereicht sein, aber trotzdem noch keine laufende Entscheidungsfrist auslösen. Fachliche Rückfragen oder Einwände machen die Unterlagen nach den vorliegenden Informationen allerdings nicht automatisch unvollständig.
Die Fristangaben sind nicht einheitlich
Bei der konkreten Dauer der Frist ist besondere Vorsicht erforderlich: In den vorliegenden Berichten finden sich unterschiedliche Angaben. Die bestätigte Kurzangabe nennt drei Monate, nach denen die Genehmigung im vereinfachten Verfahren automatisch als erteilt gelten soll, wenn das Bauamt nicht reagiert. Die ausführliche Darstellung verweist dagegen auf eine Entscheidungsfrist von sechs Wochen unter den gesetzlichen Voraussetzungen und beschreibt die neue Rechtsfolge des Fristablaufs.
Für Ihre Bauplanung bedeutet das: Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Sechs-Wochen- oder Drei-Monats-Rechnung. Lassen Sie zunächst schriftlich feststellen,
- in welchem Genehmigungsverfahren Ihr Vorhaben geführt wird,
- wann die Bauvorlagen als vollständig gelten,
- welches Datum die Behörde als maßgeblichen Fristbeginn bestätigt,
- welche Stellungnahmen oder Mitwirkungen noch ausstehen,
- ob die Genehmigungsfiktion für Ihr konkretes Vorhaben überhaupt anwendbar ist.
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob eine Genehmigung kraft Gesetzes eingetreten sein könnte. Das bloße Schweigen des Bauamts ist kein Freibrief für den Baustart.
Oberberg: Digitale Antragstellung wird Pflicht
Für Bauherren im Oberbergischen Kreis kommt ab dem 1. September eine weitere Änderung hinzu. Bauanträge müssen dort verpflichtend digital eingereicht werden. Papieranträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Kreis eingehen, können nach den Angaben des Kölner Stadt-Anzeigers nicht mehr bearbeitet werden.
Die digitale Antragstellung ist laut Kreis inzwischen in sämtlichen Baugenehmigungsverfahren möglich. Einzelne Anträge können auch ohne Registrierung gestellt werden. Wegen technischer Umstellungen sollen am 31. August und 1. September jedoch keine Anträge eingereicht werden können.
Prüfen Sie deshalb vor dem Versand nicht nur die Bauleistungsbeschreibung und die Finanzierung, sondern auch den Einreichungsweg. Sichern Sie die digitale Eingangsbestätigung, die Vollständigkeitsmitteilung und jede behördliche Rückfrage. Mein klarer Rat: Beginnen Sie erst dann mit Bauleistungen, wenn die rechtliche Grundlage Ihres Vorhabens belastbar dokumentiert ist. Bei widersprüchlichen Fristangaben darf nicht der optimistischste Termin zur Grundlage von Werkvertrag, Bereitstellungszinsen oder Handwerkerkoordination werden.